Ein Ort, an dem ich mich sicher fühlen kann

Kirchen und ihre Gemeinden sollen einen Ort sein, an dem jeder und jede sich wie zuhause fühlen kann. Getragen durch eine starke Gemeinschaft und im Wissen, dass alle aufeinander aufpassen. Leider ist das in vielen Institutionen, auch in unseren ökumenischen Kirchen, oft nur Theorie gewesen.

Die Kirchengemeinde Oppenheim hat sich daher dem Präventionsschutzgesetz des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim angeschlossen und nimmt dieses Thema sehr ernst. Das Schutzgesetz kannst du hier einsehen.

Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in der Kinder- und Jugendarbeit sind verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und werden regelmäßig geschult.

Unsere Präventionsbeauftragen

Du hast eine Frage dazu oder hast selbst etwas erlebt oder beobachtet. Dann kannst du dich vertrauensvoll an unsere beiden Präventionsbeauftragen wenden:

  • Alexandra Lerch, Tel.: 06133 – 2751, 0157 – 84024300, eMail: alexandrabarbara69@gmail.com
  • Konstantin Guntrum, Tel.: 0170 – 435 3367, eMail: Konstantin.guntrum@guntrum.de
EKHN
EKHN

Aus der Präambel des Präventionsschutzgesetzes

„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen.

Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.

Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an.

Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen.

Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“