Ein paar Regeln für den Gottesdienstbesuch in der Katharinenkirche
Die aktuelle Lage macht es notwendig, dass wir die Regeln für Gottesdienste in der Katharinenkirche an die neuesten Corona-Verordnungen des Landes und unserer Landeskirche anpassen.
Die Landeskirche hat mit Wirkung zum 30.05.22 alle Empfehlungen für Gottesdienste und Veranstaltungen aufgehoben und stellt damit den Schutz in die Verantwortung eines jeden Einzelnen! Die Maskenpflicht und das Abstandsgebot in der Katharinenkirche sind aufgehoben. Es steht jedem Besucher frei, selbst zu entscheiden, eine Maske zu tragen oder nicht.
Das Mitsingen während des Gottesdienstes ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Sofern keine Liedblätter am Eingang ausgegeben werden, stehen Gesangbücher zur Mitnahme an den Platz und zur Rückgabe am Ausgang bereit.
Es gelten die von der Kirchengemeinde jeweils auf Grundlage der aktuellen Verordnungen beschlossenen ausführlichen Hygienevorschriften. Den Hinweisen der Hygienebeauftragten in der Kirche ist Folge zu leisten.
Falls Sie den Gottesdienst nicht in der Kirche mitfeiern können:
Sie bestellen sich einen Papierausdruck des Gottesdienstes, der Ihnen ab Montag nach dem Gottesdienst zugestellt wird. Bestellung unter Tel. 06133-2381 oder kirchengemeinde.oppenheim@ekhn.de im Pfarramt.
Bitte informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und mögliche Änderungen hier auf unserer Homepage.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ihre Anja Wernicke,
Vorsitzende des Kirchenvorstands
Wussten Sie eigentlich, ...
... dass es ein Kirchenjahr gibt? Es beginnt am ersten Adventssonntag und endet am Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag genannt. Wie sich das Kirchenjahr gestaltet und in welcher "Jahreszeit" wir gerade sind, erfahren Sie unter "Kirchenjahr evangelisch", einem Angebot der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) in Zusammenarbeit mit der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD).